Projektliegenschaft im Ortskern von Arnfels Sanierung, Assanierung oder Neubau möglich – Top-Lage
Beschreibung
Projektliegenschaft im Ortskern von Arnfels
Sanierung, Assanierung oder Neubau möglich – Top-Lage
Zum Verkauf steht eine attraktive Projektliegenschaft im Zentrum von Arnfels mit hervorragender Infrastruktur und optimaler Verkehrsanbindung.
Die Liegenschaft eignet sich ideal für Bauträger, Investoren oder Gewerbebetreiber – sowohl für Wohnbauprojekte als auch für eine kombinierte Wohn- und Gewerbenutzung. Ein Erhalt des Bestandsgebäudes ist ebenso möglich wie eine umfassende Sanierung, Assanierung oder ein Abriss mit anschließendem Neubau.
Widmung / Bebauungsdichte: KG 0,2 – 2,5
Bestandsobjekt (derzeitiger Zustand)
Aktuell befindet sich im Erdgeschoss eine Bäckerei mit Verkaufs- und Lagerflächen.
Flächenaufstellung Bestand:
- Erdgeschoss (EG): ca. 271,16 m² – Bäckerei, Lager, Verkaufsfläche
- 1. Obergeschoss (1. OG): ca. 271,78 m² – Wohnungen und Lager
- 2. Obergeschoss (2. OG): ca. 273,16 m² – Wohnungen und Lager
Gesamtnutzfläche Bestand: ca. 892,74 m²
Projektvariante: Umfassende Sanierung / Assanierung mit Neubau
Ein bereits ausgearbeitetes Bauprojekt liegt vor und kann übernommen werden.
Geplante Nutzflächen:
- Erdgeschoss: ca. 393,72 m²
- 1. Obergeschoss: ca. 420,60 m²
- 2. Obergeschoss: ca. 420,60 m²
Gesamtnutzfläche neu: ca. 1.234,92 m²
Geplantes Nutzungskonzept:
- Errichtung von 15 Wohnungen
- Wohnungsgrößen zwischen 54,15 m² und 72,97 m²
- 17 PKW-Stellplätze
Assanierungsförderung – Land Steiermark
Die Assanierungsförderung ist ein spezielles Fördermodell im Rahmen der Wohnhaussanierung des Landes Steiermark.
Sie dient dazu, baulich oder strukturell nicht erhaltenswerte Bestandsgebäude durch hochwertige Neubauten zu ersetzen und damit das Wohnumfeld nachhaltig aufzuwerten.
Definition Assanierung
Von einer Assanierung spricht man, wenn:
- die Baubewilligung des Bestandsgebäudes mindestens 30 Jahre zurückliegt,
- das Gebäude weitgehend oder vollständig abgetragen und durch einen Neubau ersetzt wird,
- oder der Neubauanteil mehr als 50 % der bisherigen Nutzfläche beträgt,
- und sich das Objekt in einem Siedlungsschwerpunkt gemäß dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz 2010 befindet.
Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem ein bautechnisches Gutachten der zuständigen Fachabteilung des Landes, das bestätigt, dass die Maßnahme im Interesse einer positiven Ortsentwicklung erfolgt.
Das gegenständliche Objekt erfüllt grundsätzlich die Voraussetzungen für eine solche Förderprüfung.
Zusammenfassung der Vorteile
✔ Zentrale Lage im Ortskern
✔ Hervorragende Infrastruktur
✔ Hohe Bebauungsdichte (KG 0,2–2,5)
✔ Sanierung, Assanierung oder Neubau möglich
✔ Ausgearbeitetes Bauprojekt vorhanden
✔ Fördermöglichkeiten durch das Land Steiermark
Für nähere Informationen, Unterlagen, Projektpläne oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Auch bei Fragen zur Finanzierung beraten wir Sie selbstverständlich umfassend.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur
und Entfernungen
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